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EU AI Act: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

  • Autorenbild: Tanja Schmitt
    Tanja Schmitt
  • vor 23 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Der EU AI Act ist da – und mit ihm die weltweit erste umfassende Regelung für künstliche Intelligenz. Für viele Geschäftsführer stellt sich jetzt die große Frage: Betrifft mich das überhaupt? Die Antwort lautet vermutlich ja, aber keine Sorge: Die Regelung ist durchdachter, als viele zunächst befürchten. 


Was der EU AI Act regelt


Der EU AI Act ist eine Verordnung der Europäischen Union, die seit August 2024 in Kraft ist. Ein Großteil der Vorschriften wird ab dem 1. August 2026 verbindlich. Das Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von KI in Europa, mit einem klaren Ziel: KI-Systeme sicher zu machen, ohne dabei Innovationen zu bremsen.


Das Besondere an dieser Regelung liegt in ihrem risikobasierten Ansatz. Sie stuft KI-Systeme nach ihrem Risiko ein. Hier gilt die Devise: Je höher das Risiko, desto strenger die Regeln.


Ein kluger Ansatz, der verhindert, dass jedes kleine KI-Tool den gleichen bürokratischen Hürden unterliegt wie zum Beispiel ein medizinisches Diagnosesystem oder eine KI zur Kreditwürdigkeitsprüfung.


Von harmlos bis verboten: Die vier Risikoklassen


Die Verordnung teilt KI-Anwendungen in vier Risikoklassen ein:


  1. Inakzeptables Risiko – Komplettverbot

Systeme, die Menschen manipulieren, sind verboten. Dazu zählt zum Beispiel Social Scoring nach chinesischem Vorbild. Auch die meisten Systeme zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Schulen fallen darunter.


  1. Hohes Risiko – Strenge Auflagen

Hochrisiko-KI-Systeme unterliegen strengen Pflichten. Sie kommen in sensiblen Bereichen zum Einsatz, zum Beispiel in der Medizin, bei der Personalauswahl oder bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit. Unternehmen müssen hier ein Risikomanagement einführen, die Datenqualität dokumentieren und eine menschliche Aufsicht sicherstellen.


  1. Begrenztes Risiko – Transparenzpflicht

Chatbots fallen in diese Kategorie. Die Nutzer müssen sofort erkennen, dass sie mit einer KI interagieren. Das bedeutet, Sie müssen KI-generierte Bilder oder Texte klar kennzeichnen. Diese Transparenzpflicht schafft Vertrauen und Klarheit.


  1. Minimales Risiko – Keine besonderen Anforderungen

Die meisten KI-Anwendungen gehören zu dieser Gruppe. Beispiele sind KI-gestützte Spamfilter oder die vorausschauende Wartung in der Produktion. Hier macht der AI Act keine zusätzlichen Vorgaben.


Was das für Ihr Unternehmen bedeutet


Der EU AI Act klingt zunächst nach jeder Menge Bürokratie. Aber: Das Gesetz schafft auch Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Unternehmen wissen, welche Anforderungen gelten, was böse Überraschungen verhindert und Investitionen in KI planbar macht.


Für die meisten Mittelständler gilt dabei eine beruhigende Tatsache: Die KI-Systeme, die Sie im Arbeitsalltag nutzen, fallen unter minimales oder begrenztes Risiko. Ein Textgenerator für Marketing-Inhalte, eine KI für die Terminplanung oder ein Chatbot für erste Kundenanfragen – all das bleibt unkompliziert nutzbar.


Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie Künstliche Intelligenz für weitreichende Personalentscheidungen, automatisierte Kreditvergaben oder sicherheitskritische Bereiche nutzen möchten.


Unser Tipp: Der KI-Kompass der Bundesnetzagentur


Sie fragen sich: In welche Kategorie fallen meine Systeme? Die Bundesnetzagentur bietet dafür den KI-Compliance-Kompass – ein kostenloses Online-Tool, das diese Frage in wenigen Minuten beantwortet. 


Save the Date: AIgency Club am 4. Dezember 2025


Wir hätten da noch einen Extra-Tipp für Sie parat. Bei unserem nächsten AIgency Club am 4. Dezember dreht sich nämlich alles genau um das Thema EU AI Act. 


Gemeinsam mit Experten beleuchten wir, was die Verordnung konkret für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie die Anforderungen praktisch umsetzen. Sie erhalten Antworten auf all Ihre Fragen, tauschen sich mit anderen Unternehmern aus und nehmen konkrete Handlungsempfehlungen mit. Am besten gleich anmelden!


Quellen:



Glossar


  • EU AI Act: Erste umfassende EU-Verordnung zur Regulierung künstlicher Intelligenz, die KI-Systeme nach Risiko einstuft und entsprechende Anforderungen festlegt.


  • Risikoklasse: Einstufung eines KI-Systems nach dem potentiellen Schaden für Menschen und Gesellschaft. Je höher das Risiko, desto strenger die Auflagen.


  • Social Scoring: Bewertung von Menschen durch KI auf Basis ihres Verhaltens. In der EU durch den AI Act verboten.


  • Biometrische Überwachung: Automatische Identifikation von Personen durch KI anhand körperlicher Merkmale wie Gesicht oder Gang.


  • DSGVO: Datenschutz-Grundverordnung – europäisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten, ergänzt durch den AI Act bei KI-Anwendungen.


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